Laut § 29 des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz - GmbHG) muss unter bestimmten Bedingungen ein Aufsichtsrat bestellt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen natürliche Personen sein und werden durch Gesellschaftsbeschluss gewählt.
Der Aufsichtsrat achtet auf das Wohl des Unternehmens und wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Er berät und überwacht die Geschäftsführung, überprüft den Jahresabschluss und erteilt für bestimmte Geschäfte seitens des Unternehmens die Genehmigung bzw. Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat Einsicht in alle Geschäftsunterlagen und kann sich von der Geschäftsführung jederzeit berichten lassen.
Schicken Sie Ihren Liebsten einen süßen oder blumigen Gruß ans Krankenhaus-Bett!
Genuss für Körper und Geist - Sorgen Sie mit ausreichend Ballaststoffen und gesunden Bakterien für ein gutes Bauchgefühl. Hier ein köstliches Rezept unserer Diätologie-Abteilung für eine Müsli Bowl:
Sie sind auf der Suche nach einem leckeren Getränk ohne Zucker? Unsere Diätologie hat einen super Tipp, der gleichzeitig zur Resteverwertung dient. Also warum nicht mal einen selbstgemachten Apfel-Würz-Tee versuchen? Positiver Nebeneffek: Ausreichend Trinken hält die Schleimhäute gesund und den Stoffwechsel in Schwung.
Ideen für ein köstliches und gesundes Mittagessen gefällig? Unsere DiätologInnen möchten euch in der Fastenzeit mit leckeren Rezepten und Tipps versorgen. Eine köstliche vegetarische Menü-Idee ist dieser Wrap. Einfach zu machen und eine tolle Kombi für alle, die nach einer Variante ohne Fleisch gesucht haben
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